Grenzstraße 65, WHV
0171 - 48 00 873
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Mo.-Do. 16.30 - 18.30 & Fr. 16.30 - 17.30

Ausbildungsklassen

  • AM
  • A1
  • A2
  • A
  • MOFA
  • B
  • B96
  • BE
Motorrad AM
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
  a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.   b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.   c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.   d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Motorrad A1
LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³
  a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Motorrad A2
KRAFTRÄDER bis 35 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Motorrad A
KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Mindestalter: 24 Jahre, oder mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A2.
MOFA

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

PKW B
Kraftwagen bis 3,5 t zG;

Mitführen von Anhängern; Alle Anhänger bis 750 kg zG; bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

PKW B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B: Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

PKW BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.